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Preisfehler

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Hier stehen Angebote, die so weit unter dem Marktpreis liegen, dass ein Versehen des Händlers näherliegt als eine Aktion. Das ist eine Vermutung, keine Zusage: Händler dürfen offensichtliche Irrtümer anfechten und die Bestellung stornieren (§ 119 BGB). Bestell also nur, was du auch zum normalen Preis gebrauchen könntest, verlass dich nicht darauf, und verkaufe nichts weiter, was du noch nicht hast.